Das gibt's mal wieder nur in Deutschland: wer bereits vorausschauend einen Diesel-PKW mit Partikelfilter gekauft hat, bekommt keine Steuerbegünstigung. Wer jedoch seinen PKW nachträglich umrüsten lässt, bekommt eine Vergünstigung.
Könnte es vielleicht sein, dass mein Anschaffungspreis wegen dem Filter höher war. Ganz toll...
Steuerlich gefördert wird der nachträgliche Einbau eines Dieselrußfilters, nicht gefördert werden Rußfilter bei Neufahrzeugen.
Die Förderung beim nachträglichen Einbau läuft so: Ein Diesel-Pkw wird in Höhe von 330 Euro von der Kfz-Steuer befreit, wenn der Pkw in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 mit einem Rußfilter nachgerüstet wird. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen worden sind.